Muss ich Gehaltsvorstellungen angeben?

SZ-Leser Sebastian M. fragt:

Ich bin 32 Jahre alt, im Finanzsektor tätig und derzeit auf der Suche nach einer neuen Aufgabe. In vielen Ausschreibungen heißt es, man solle auch seine Gehaltsvorstellung mitteilen. Das bringt mich jedesmal ins Grübeln, denn wenn man davon ausgeht, dass ein Jobwechsel in der Regel zumindest eine leichte Verbesserung bei der Vergütung mit sich bringt, teile ich damit einer fremden Firma mein ungefähres derzeitiges Gehalt mit. Muss ich auf diese Aufforderung also unbedingt reagieren oder kann ich sie zu diesem Zeitpunkt auch ignorieren? (Und falls ich es tue: Gebe ich das Monats- oder Jahresbruttogehalt an? Und kann ich auch eine Spanne mit Ober- und Untergrenze nennen?)

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