Welche Gründe sind bei einer Absage auf eine Bewerbung erlaubt?

SZ-Leser Martin L. fragt:

Ich befinde mich derzeit auf Jobsuche und bekam kürzlich nach einem Vorstellungsgespräch eine Absage. Ohne Begründung. Auf meine Bitte um Erläuterung wurden mir zwei Gründe genannt: die lange Kündigungsfrist bei meinem derzeitigen Arbeitgeber und der Gehaltswunsch. Sind diese Ablehnungsgründe zulässig?

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