AGG: Gut gemeint – schlecht gemacht!

Als 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat, war die Absicht sicherlich nobel. Unternehmen sollten nicht mehr selektiv ihre Wünsche äußern. Männchen/Weibchen, Alter oder Berufserfahrung gehörte alles der Vergangenheit an. Nur die Leistung sollte zählen. Und diese wäre vorhanden bei jedem Geschlecht, in unterschiedlichem Alter.

Unternehmen die das AGG nicht ernst nahmen wurde bald eines Besseren belehrt. Es spezialisierten sich Kanzleien auf das Aussortieren von Anzeigen wo der Zusatz „m/w“ fehlte. Arbeitgeber wurden auf eine Zahlung von drei Monatsgehältern von einer „diskriminierten“ Person verklagt, und machten das nächste Mal ihre Hausaufgaben.

Daher finden wir in Deutschland einen Einheitsbrei in der Anzeigenwelt, der sich leider keineswegs mit den eigentlichen Anforderungen der Unternehmen deckt. Das führt zu zwei Konsequenzen:

1. Fehlende Rückmeldung

Im Spiegel-Online Artikel ist davon die Rede, dass Unternehmen es sich gar nicht mehr leisten können, Kandidaten eine Rückmeldung zukommen zu lassen, gar bei offensichtlichen Fehlern in den Bewerbungsunterlagen: >> Früher gaben viele Firmen Auskunft, wenn jemand nachhakte. Das war vor dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Heute empfehlen Juristen Arbeitgebern, Absagen gar nicht mehr zu erläutern. Um keine Klage zu riskieren, verschicken diese deshalb lieber unverfängliche Drei- oder Vierzeiler. <<

Wohl dem, der einen Personalleiter, eine Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Personalreferentin, einen Headhunter, eine Personalvermittlerin oder einen Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit der auf die wirkliche Vermittlung spezialisiert ist, kennt. Hier kann man möglicherweise ein authentisches Feedback erhalten. Dieses ist – leider – sogar in der Fachliteratur nicht sichergestellt, da viele voneinander abschreiben und manche Theorien anfangen ein Eigenleben zu führen.

Sollte ein Arbeitgeber oder auch ein Personalberater den Mut haben, Ihnen auf Schwachstellen in Ihren Bewerbungsunterlagen hinzuweisen, senden Sie solchen Personen drei noble Flaschen Wein und ein persönliches Dankesschreiben. Diese Person ist vielleicht der Grund, weshalb Sie nicht mehr vom Gleichen produzieren und nun besser gerüstet weiter in den Bewerbungskampf ziehen.

Eine Kfm. Leiterin erzählte mir Anfang des Jahres, dass sie knapp 20.000 € aus der eigenen Tasche für ein Outplacement bezahlt hatte. Dieses Unternehmen hat 500 identische Sätze mit Bewerbungsunterlagen versendet – und sie hat nicht eine einzige Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. Ich habe die Bewerbung gesehen – und sie hat nicht unprofessionell gewirkt. Es war aber offensichtlich, dass kein Herzblut geflossen war und die Unternehmensadressen einfach von der Datenbank in das Anschreiben eingesetzt wurden. Eine Firma, ein führender KFZ-Sportsitzhersteller, hat dann den Mut gehabt und der Dame telefonisch mitgeteilt, dass solche – offensichtliche – Massenmailings sofort aussortiert werden. Die Dame hat daraufhin 8 € pro Aussendung gespart.

2. Gute Unterlagen aber hoher Streuverlust

Alternativ kann es sein, dass Sie mit guten Unterlagen unterwegs sind – wenn aber das Unternehmen einen Mann sucht, sind 50% der Bewerbungen sinnlos. Wenn eine Person zwischen 35 und 45 gewünscht wird, sind alle Unterlagen von Personen unter 35 und über 45 vergeblich. Durch das AGG wird eine Unmenge an unnötigen Unterlagen produziert. Gut gemeint – schlecht gemacht!

Ein Grund mehr für eine selektive Vorgehensweise. Statt mit den Lemmingen zu laufen und auf gut Glück das Ziel anzupeilen in der Hoffnung, dass man – vielleicht – das Schwarze trifft, gibt es die Möglichkeit der Selbstdarstellung. Sie können sich präsentieren und gefunden werden.

Ein XING-Profil sagt viel über Sie aus. Werdegang, Geschlecht, Ausbildung und Alter. Kein Wunder dass viele Unternehmen das „Active Sourcing“ betreiben und selbst die Kandidaten bei XING suchen und ansprechen. Im Umkehrschluss: Es macht Sinn, in seine digitale Reputation zu investieren. Welches Profil möchten Sie vermitteln? Wenn Ihr Name gegoogelt wird, welche Kompetenzen findet man zu Ihrer Person? Mit XING und LinkedIn sind Sie bereits gut unterwegs.

Vielleicht haben Sie Ihren Lebenslauf („CV“) bei Monster und Stepstone hinterlegt. Weitere Informationen können Ihr Profil abrunden. Haben Sie mal einen Vortrag während einer Konferenz gehalten? Dann posten Sie die Rede bei YouTube. Sind Sie Spezialist auf Ihrem Gebiet? Denn Twittern Sie darüber. 30% der Unternehmen und 70% aller Personalberater googeln ihre Kandidaten. Welchen Eindruck gewinnen diese von Ihnen? Der Schnappschuss auf Mallorca? Oder runden die verschiedenen Medien Ihr Profil ab. Den verdeckten Arbeitsmarkt erschließen bedeutet auch: den Prozess umdrehen. Sie verbiegen sich nicht länger damit Sie einem ausgeschriebenen Profil entsprechen. Sie pflegen einen authentischen Auftritt, vermitteln eine klare Positionierung und werden vom passenden Arbeitgeber gefunden!

25.11.2014