Muss ich Lücken im Lebenslauf kaschieren?

SZ-Leser Tobias K. fragt:

Vor ein paar Tagen nahm ich an einem Auswahlverfahren teil und muss nun 14 Tage warten, bis ich erfahre, ob ich den Job bekomme. Mein Lebenslauf enthält eine Lücke von zwei Jahren, doch ich wurde darauf nicht angesprochen. Nun frage ich mich: Wäre es besser, den Arbeitgeber jetzt noch zu informieren, was es mit dieser Lücke auf sich hat? Oder verhält es sich damit wie mit schlafenden Hunden, die man nicht wecken soll. Es könnte ja sein, dass der Arbeitgeber erst jetzt auf die Lücke aufmerksam geworden ist und deswegen mit einer Zusage zögert. Andererseits könnte es sein, dass ich ihn durch die nachträgliche Erklärung erst darauf stoße. Wie soll ich vorgehen?

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