Gehören Kinder in den Lebenslauf?

SZ-Leserin Inka W. fragt:

Ich habe zwei Kinder und will nun wieder in Teilzeit arbeiten. Seit der Geburt meines ersten Kindes (drei Jahre alt) war ich hin und wieder als freie Mitarbeiterin tätig. Für einen lückenlosen Lebenslauf wäre daher die Erwähnung zumindest des Jüngeren (ein Jahr alt) nicht notwendig. Sollte ich ihn trotzdem anführen, und wenn ja, an welcher Stelle? Ist es sinnvoll, im Anschreiben einen Hinweis auf die Kinder einfließen zu lassen, etwa in Verbindung mit meinem Wunsch nach einer Teilzeitstelle? Oder sollte ich diesen Wunsch in der Bewerbung besser noch gar nicht äußern?

Die Antwort finden Sie hier als PDF-Datei:

SZ Beruf und Karriere 03.03.2012 [1.003 KB]